Mitwirkung
Diese Gremien arbeiten eng mit der Werkstattleitung zusammen und vertreten die Werkstattbeschäftigten
Werkstattrat
Die permanente Institution des Werkstattrates
ist ein demokratisches und von den Mitarbeitern
gewähltes Gremium, das in enger Zusammenarbeit
mit der Werkstattleitung, unterstützt durch
eine Vertrauensperson, ein Mitbestimmungs- und
Mitwirkungsrecht am allgemeinen Werkstattgeschehen
ausübt.
Frauenbeauftragte
Nach §39a Absatz 1 WMVO sind die wesentlichen Aufgaben der Frauenbeauftragten folgende:
Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderungen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Mitarbeitervertretung
Die gewählten Mitglieder der Mitarbeitervertretung (MAV) vertreten die Interessen des Personals gegenüber der Werkstattleitung. MAV und Werkstattleitung informieren sich regelmäßig gegenseitig über wichtige Angelegenheiten und Veränderungen in der Einrichtung.
miteinander . nebeneinander . füreinander